Die deutschen Fluggesellschaften bekennen sich zu ihrer Verantwortung beim Lärmschutz und arbeiten konsequent daran, die Anwohner von Flughäfen vor Fluglärm zu schützen und die Akzeptanz des Fliegens in der Bevölkerung zu erhöhen. Sie optimieren ständig ihre Auslastung, um die Zahl der Flüge von der Zahl der beförderten Passagiere zu entkoppeln.
Ein weiteres Instrument, das zur Lärmminderung beitragen kann, sind lärmabhängige Flughafenentgelte. Eingeführt in den 1970er Jahren, ist Deutschland bei der Nutzung lärmabhängiger Entgelte weltweit Vorreiter. Lärmentgelte sollen Anreize schaffen, möglichst lärmarme Flugzeuge einzusetzen. Je lauter ein Flugzeugtyp, desto höher sind die Lärmentgelte, die eine Airline für einen Flug bezahlen muss, und umgekehrt. So liegt bspw. am Flughafen Frankfurt die Entgeltbelastung für eine ältere Boeing 747-400 im Vergleich zum leiseren Nachfolgemodell, einer Boeing 747-8, um rund 40% höher. Diese – standortbezogen – sehr detaillierte und nach Lärmklassen und Flugzeugtypen differenzierte Ausgestaltung der Lärmentgelte setzt wichtige Anreize, um Mensch und Umwelt entlasten.
Voraussetzung dafür, dass diese Anreize Wirkung zeigen, ist jedoch, dass die Stellschrauben nicht überdreht werden. Lärm- und/oder zeitabhängige Entgeltspreizungen verlieren ihre Wirkung, wenn zu hohe Belastungen die wirtschaftlichen Erträge der Airlines ausbremsen und die Anschaffung moderner und lärmärmerer Flugzeuge blockieren, weil sie den Airlines die finanziellen Mittel für Investitionen abschöpfen. Insbesondere darf die Ausgestaltung von Lärmentgelten – speziell in den Tagesrandstunden – nicht zu faktischen Betriebsbeschränkungen an den Flughäfen oder zu einer Diskriminierung von einzelnen Geschäftsmodellen der Fluggesellschaften führen.