Für jeden kontrollierten Passagier an den deutschen Flughäfen müssen die Fluggesellschaften eine Luftsicherheitsgebühr an die jeweils zuständige Luftsicherheitsbehörde entrichten. Diese Gebühr kann gemäß der aktuellen Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) bis zu 10 Euro pro Passagier betragen und wird für jeden Flughafen individuell festgelegt.
Mit der Gebühr sollen die Kosten für die Luftsicherheit durch die Fluggesellschaften refinanziert werden. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber mit der Rahmengebühr erreichen, dass trotz unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten die Gebühr möglichst bundeseinheitlich sein soll. Damit soll dem grundgesetzlichen Auftrag Rechnung getragen werden, für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu sorgen. Einzelne Flughäfen sollen jedenfalls nicht durch zu unterschiedlich hohe Luftsicherheitsgebühren als Motor für wirtschaftliche Entwicklung und Garant für Konnektivität benachteiligt werden.
In die Luftsicherheitsgebühren fließen die Kosten für das von den Sicherheitsdienstleistern eingesetzte Personal und die Sachkosten für Kontrolltechnik und Flächenmieten ein. Die Luftsicherheitsgebühr wird jedes Jahr durch die jeweils zuständige Luftsicherheitsbehörde neu festgelegt.
Im Zeitraum 2019 bis 2022 sind die Luftsicherheitsgebühren massiv angestiegen und haben sich an einigen Flughäfen in diesem Zeitraum sogar verdoppelt! Diese enorme Steigerung erklärt sich nicht allein durch die in diesem Zeitraum gestiegenen Löhne. Vielmehr sind vor allem die zahlreichen Änderungen in den Ausschreibungen und Verträgen der Bundespolizei mit den Luftsicherheitsdienstleistern für den Anstieg mitverantwortlich. Flughäfen und Fluggesellschaften setzen sich deshalb dafür ein, dass diese Änderungen umfänglich geprüft werden, bevor Luftsicherheitsgebühren weiter steigen dürfen.