EU-Kommission beschließt schwache Leistungsziele für europäische Flugsicherungsorganisationen

Flugsicherungsgebühren, die von den Luftraumnutzern zu entrichten sind, werden EU-weit nach einheitlichen Vorgaben reguliert und sollen die Kosten der Flugsicherungsorganisationen zur sicheren und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs decken. Ein Teil der Regulierung zur Festsetzung der Gebühren ist die Festlegung von europaweiten Leistungszielen für die Flugsicherungsorganisationen für einen Zeitraum von 5 Jahren. Für die Jahre 2025 bis 2029, die sogenannte Regulierungsperiode 4, hat die EU-Kommission am 12.06.24 die EU-weiten Leistungsziele beschlossen. Einen ersten Entwurf dieser Ziele hatte der BDF im April als wenig ambitioniert kritisiert. Auf Drängen der Mitgliedsstaaten wurden diese Ziele gegenüber dem Entwurf abermals abgeschwächt und beschlossen. So wurde beispielsweise im Leistungsbereich Kapazität das Ziel der durchschnittlichen Verspätung im Streckenflug auf höchstens 0,9 Minuten pro Flug im Jahr 2025 festgelegt, während im ersten Entwurf noch ein Ziel von höchsten 0,58 Minuten pro Flug angestrebt wurde. Ähnlich schwach ausgestaltet sind auch die Ziele für die folgenden Jahre bis 2029. Im Leistungsbereich Kosteneffizienz wurden für Streckenflüge die jährlichen Kostensenkungen je Leistungseinheit auf lediglich -1,2 % pro Jahr festgelegt. Ursprünglich war die europäische wirtschaftliche Regulierung mit dem Ziel angetreten, die europäischen Flugsicherungen im weltweiten Umfeld wettbewerbsfähig zu machen. Hierzu müssten die Kosteneffizienzziele deutlich ambitionierter sein. Die jetzt festgelegten Leistungsziele bis 2029 sind nach Auffassung des BDF nicht geeignet, Anreize bei den Flugsicherungsorganisationen zu schaffen, um Verspätungen und Kosten im erforderlichen Ausmaß zu reduzieren. In der laufenden Regulierungsperiode 2020-2024 lag das Kosteneffizienzziel bei jährlich -1,9% und war damit immerhin noch etwas ambitionierter als für die kommenden fünf Jahre.