Mit Wirkung zum 01.01.2023 trat die 27. Verordnung zur Änderung der Flugsicherungs-An- und Abflugkostenverordnung (FSAAKV) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der Änderung steigt die An- und Abfluggebühr in Deutschland auf 255,94 EUR pro Dienstleistungseinheit und damit auf einen historischen Höchstwert. Die Gebührenrate der Flugsicherung für einen An-/Abflug in Deutschland hat sich seit 2021 innerhalb von nur zwei Jahren fast verdoppelt. Damit verliert Deutschland im europäischen Vergleich auch bei diesen Standortkosten weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Besonders ärgerlich aus Sicht der Fluggesellschaften: Die neue Gebühr beinhaltet auch Bestandteile für die Kosten einer Drohnendetektion, die in Deutschland noch gar nicht stattfindet, und für die aus Sicht der Nutzer eine Anrechnung in den Flugsicherungsgebühren rechtlich unzulässig ist. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag die Detektion und Abwehr von Drohnen als hoheitliche Aufgabe des Staates definiert.