Der BDF hat in einer Stellungnahme zum "Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung" an das BMI die Beibehaltung der bisherigen LuSi-Gebührendeckelung i.H.v. 10 EUR gefordert. Der Entwurf des BMI sieht eine Anpassung des Gebührenrahmens von derzeit 2,00 EUR bis 10,00 EUR auf 4,50 EUR bis 28,50 EUR vor. In der Stellungnahme legt der BDF dar, warum eine Anpassung des Gebührenrahmens nicht angezeigt ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland erheblich beeinträchtigen würde. Entgegen der Argumentation des BMI sieht der BDF die Beibehaltung des aktuellen Gebührenrahmens gebühren- und haushaltsrechtlich nicht nur für zulässig, sondern auch für geboten.