Niederländisches Gericht weist Kapazitätsobergrenze für den Flughafen Amsterdam ab

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat die für den Flughafen Amsterdam geplante Kapazitätsobergrenze von 460.000 Flugbewegungen pro Jahr gekippt. So müsse die niederländische Regierung auf der Grundlage europäischer Vorschriften ein ausgewogenes Verfahren zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen einhalten und könne nicht einfach eine Begrenzung der Anzahl der Flüge am Flughafen Amsterdam Schiphol beschließen. Zwar wurde das Vorhaben unter der vorherigen Regierung bereits ausgesetzt, dennoch bringt die Entscheidung des Gerichtes Sicherheit für die Fluggesellschaften.