Streiks bei den Passagierkontrollen sind maßlos und nehmen Passagiere in Geiselhaft für überzogene Forderungen von ver.di

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) reagiert mit Unmut und Unverständnis auf die erneuten „Warn“streikankündigungen von ver.di. Die Gewerkschaft hatte angekündigt, am gestrigen Montag und heutigen Dienstag nahezu die gesamte Flughafenlandschaft in Deutschland mit sog. „Warnstreiks“ zu überziehen.

BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel: „Niemand hat Verständnis für diese Streiks. Es sind auch keine Warnstreiks mehr. Vielmehr versucht ver.di überzogene und völlig unsolidarische Forderungen auf Kosten der Passagiere und zu Lasten der besonders krisengebeutelten Luftverkehrsbranche durchzusetzen. Diese Streiks sabotieren die weitere Erholung des Luftverkehrs und verursachen durch die vielen Flugausfälle weiteren wirtschaftlichen Schaden für alle in der Branche.“

Die kurzfristigen Streikankündigungen führen zu hundertfachen Annullierungen und nehmen die Fluggäste in Geiselhaft, die keine Möglichkeit haben, sich auf die Flugausfälle einzustellen. Reisenden wird dringend empfohlen, sich bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, ob ihr Flug stattfindet und ausreichend Zeit vor Ort einzuplanen.

Ver.di stellt in der Tarifauseinandersetzung Gehaltsforderungen in Höhe von bis zu 40 % und hat heute zum inzwischen sechsten Streiktag seit dem 23.02.2022 aufgerufen. Angesichts der Tatsache, dass die gesamte Luftverkehrswirtschaft besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen wurde und viele Beschäftigte bei Airlines, Flughäfen und anderen Dienstleistern mit Abstrichen bei ihrer Vergütung zum Überleben ihrer Unternehmen beigetragen haben, stoßen die aktuellen Forderungen auf großes Unverständnis in der gesamten Branche.

„Kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück und beenden Sie dieses unwürdige Spektakel“, fordert BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel die Verhandlungsführer von ver.di auf.

Die Passagierkontrollen in Deutschland sind eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Zuständig sind das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei, die private Sicherheitsdienstleister mit der Durchführung der Kontrollen beauftragt.