Die Flughafenkoordination Deutschland (Fluko) weist den Luftraumnutzern an den 15 internationalen Flughäfen in Deutschland sogenannte Slots (Zeitfenster) zu, die zum Starten oder Landen eines Flugzeugs genutzt werden können. Zu den Aufgaben der Fluko gehört auch die Überwachung der Einhaltung der von ihr zugewiesenen Slots.
Slots können in Deutschland nicht gehandelt werden. Sie sind an stark frequentierten Flughäfen aber ein knappes und somit begehrtes Gut. Durch die regelmäßige und korrekte Nutzung einer zugewiesenen Serie von Slots können Fluggesellschaften sogenannte Großvaterrechte an einer Slotserie für die Folgesaison erwerben.
Bei den internationalen Flughäfen, für welche die Fluko zuständig ist, wird zwischen sogenannten Level-2- und Level-3-Flughäfen unterschieden. An Level-3-Flughäfen übersteigt die Nachfrage die Kapazität der Flughäfen (z.B. Flughafen Frankfurt Main). Level-2-Flughäfen (z.B. Flughafen Nürnberg) sind hingegen nur zu bestimmten Zeiten oder Tagen überlastet. Level-1-Flughäfen sind nur schwach ausgelastet und von der Slotkoordination ausgenommen.
Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Fluko ist das Luftverkehrsgesetz und die Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators. Der Prozess der Slotkoordination wird in der Verordnung (EWG) 95/93 geregelt.
Die Fluko wird in der Rechtsform einer GmbH betrieben, mit Sitz in am größten deutschen Flughafen in Frankfurt. Sie befindet sich im vollständigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wird von den deutschen Luftraumnutzern und Flughäfen finanziert.