Fluggesellschaften brauchen zum Starten und Landen Flughäfen. Für die dabei genutzten Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen des Flughafenbetreibers müssen die Airlines an den Flughafenbetreiber Flughafenentgelte bezahlen. 2019 zahlten Airlines an den deutschen Flughäfen 3,2 Mrd. Euro an Flughafenentgelten – Tendenz steigend.
Es gibt viele unterschiedliche Flughafenentgelte, die von den Airlines an den Flughafenbetreiber gezahlt werden: Start- und Landeentgelte werden für das Starten und Landen eines Flugzeugs entrichtet. Passagierentgelte werden bspw. für die Nutzung von Terminaleinrichtungen durch die Passagiere in Rechnung gestellt.
Lärmentgelte und NOx-Entgelte sind Umweltentgelte, die der Gesetzgeber im § 19b Luftverkehrsgesetz vorgesehen hat. Damit existiert im Luftverkehr seit vielen Jahren ein flächendeckendes und bewährtes Instrument zur Internalisierung von Umweltbelastungen. Fluggesellschaften kommen so auch für ihre Umweltbelastungen auf.
Mit der Entrichtung von Schallschutzentgelten zahlen die Fluggesellschaften auch für passive Lärmschutzmaßnahmen an den Häusern und Wohnungen der Flughafenanwohner (bspw. für Lärmschutzfenster), wie sie im Fluglärmgesetz geregelt sind. Und wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität an den Flughäfen Hilfsleistungen wie bspw. einen Rollstuhltransport zum Flugzeug in Anspruch nehmen, so übernehmen die Airlines auch hierfür die Kosten und zahlen an den Flughafenbetreiber ein sogenanntes PRM-Entgelt (PRM = Passengers with reduced mobility).
Entgelte sind ein entscheidender Kostenfaktor für die Fluggesellschaften und haben im Durchschnitt einen Anteil von fast 20 Prozent an den Kosten eines Fluges.