Fluggesellschaften müssen für die Flugsicherung im An- und Abflug an einem Flughafen oder Flugplatz eine An- und Abfluggebühr an die zuständige Flugsicherungsorganisation bezahlen. Mit dieser An- und Abfluggebühr werden in Deutschland nicht nur die Kosten der betreffenden Flugsicherungsorganisation finanziert, sondern auch Teile der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) und des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der Aufwand für die Abwicklung militärischer Verkehre wird gesondert abgerechnet.
An den 15 internationalen Flughäfen in Deutschland wird die Flugsicherung im An- und Abflug qua gesetzlichen Auftrag durch die Deutsche Flugsicherung DFS durchgeführt, an anderen Flugplätzen von unterschiedlichen anderen Flugsicherungsorganisationen. Die Höhe der An- und Abfluggebühr wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in der sogenannten Flugsicherungs-An-und-Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV) festgelegt und veröffentlicht. Die Festlegung in der Kostenverordnung erfolgt als Gebührenrate pro Dienstleistungseinheit (DLE); die Zahl der fakturierten DLE ist für verschiedene Flugzeuge unterschiedlich und richtet sich nach dem Maximum-Take-Off-Weight (MTOW), dem höchstzulässigen Abfluggewicht. Für einen Flug mit einem Airbus A320 mit einem MTOW von 74 Tonnen beträgt die An-/Abfluggebühr aktuell 337 EUR.
Die dieser Berechnung zugrundeliegende Gebührenrate pro DLE hat sich in Deutschland 2023 innerhalb von zwei Jahren annähernd verdoppelt und hat damit einen neuen Rekordhöchstwert erreicht. Die An- und Abfluggebühr in Deutschland war trotz Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine noch nie so hoch wie aktuell. Nirgendwo sonst in Europa ist die An- und Abfluggebühr in so kurzer Zeit so stark gestiegen wie in Deutschland. Deutschland gehört damit im europäischen Vergleich aktuell zu den teuersten Standorten.