Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde 2009 gegründet und hat genau wie die Deutsche Flugsicherung DFS seinen Sitz in Langen. Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des BAF sind auf europäischer Ebene die Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES) und auf nationaler Ebene vor allem das Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für die Flugsicherung (BAF-Gesetz) sowie das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Wesentlicher Bestandteil der Single-European-Sky-Verordnungen ist die Trennung der Flugsicherungsdienste und ihre Beaufsichtigung durch unabhängige Institutionen. In Deutschland ist das BAF vom Gesetzgeber mit der Beaufsichtigung der Flugsicherungsdienste beauftragt worden. Die Rechts- und Fachaufsicht über das BAF wiederum obliegt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Zu den Aufgaben des BAF gehört die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen sowie die Kontrolle der Systeme, Verfahren und Personen, die mit der Erbringung von Flugsicherungsdiensten im Zusammenhang stehen.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des BAF ist die wirtschaftliche Regulierung der DFS und anderer Flugsicherungsorganisationen in Deutschland (Wirtschaftsaufsicht). Hierbei unterstützt das BAF das BMDV bei der Erstellung von Leistungsplänen für die Festsetzung von Flugsicherungsgebühren. Im Rahmen der Wirtschaftsaufsicht überwacht das BAF die Einhaltung der europäischen Ziele in den Leistungsbereichen Sicherheit, Kapazität, Umwelt und Kosteneffizienz. Zu den vielen wichtigen Aufgaben des BAF gehört auch die Festlegung von Flugverfahren.