Flugsicherung dient der Lenkung und der sicheren Abwicklung des Luftverkehrs. Die Kosten für diese hoheitliche Aufgabe des Staates werden nach dem Prinzip der Nutzerfinanzierung durch Gebühren beglichen. In Deutschland werden die Kosten im Wesentlichen durch die zivilen Luftraumnutzer getragen.
Zu den Kosten zählen die Kosten für die Deutsche Flugsicherung DFS im unteren und oberen Luftraum, die Kosten für das Maastricht Upper Area Control Centre MUAC, das für den oberen Luftraum in Nordwestdeutschland und den Benelux-Staaten zuständig ist, die Kosten für die Sicherung der An- und Abflüge an den deutschen Flughäfen sowie die Kosten des Flugwetterdienstes, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung BAF und der Fachaufsicht im Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV).
Gesetzliche Grundlage der Gebührenbemessung sind einerseits die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 und für den An- und Abflug an den Regionalflughäfen die deutsche Flugsicherungsbeauftragungsverordnung FSBV.
Die Flugsicherungsgebühren werden im Rahmen der europäischen Leistungsplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren kalkuliert und dann jeweils jährlich unter Berücksichtigung von Anpassungen konkret für das kommende Jahr festgesetzt. Dies erfolgt für die Streckengebühren im Rahmen eines Beschlusses des Erweiterten Gebührenausschusses von EUROCONTROL (Enlarged Committee) und für die An- und Abfluggebühren durch Rechtsverordnung des BMDV.